Das Arbeitszeugnis ist ein äußerst wichtiges Dokument für jeden Arbeitnehmer, das den Verlauf der Beschäftigung bestätigt. Es ist nicht nur ein formeller Abschluss der Zusammenarbeit mit einem bestimmten Arbeitgeber, sondern auch eine wichtige Informationsquelle für zukünftige Arbeitgeber sowie Institutionen wie die Sozialversicherung. Was aber, wenn wir im Ausland gearbeitet haben oder planen, in einem anderen Land zu arbeiten? In solchen Fällen entsteht oft die Notwendigkeit einer beglaubigten Übersetzung des Arbeitszeugnisses.

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Was genau ist ein Arbeitszeugnis und wer erhält es?

Die Beendigung eines Arbeitsvertrags, unabhängig davon, ob sie auf Initiative des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers erfolgt, ist mit der Verpflichtung verbunden, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dieses Dokument sollte am Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses übergeben werden. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, das Arbeitszeugnis von Amts wegen auszustellen – der Arbeitnehmer muss keinen Antrag stellen.

Es ist jedoch zu beachten, dass nicht jede Form der Beschäftigung zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses führt. Nach deutschem Arbeitsrecht betrifft diese Verpflichtung hauptsächlich Personen, die auf Basis eines Arbeitsvertrags beschäftigt sind. Zivilrechtliche Verträge, wie Werkverträge oder freie Mitarbeiterverträge, geben grundsätzlich keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis im Sinne des Arbeitsrechts, obwohl die Parteien eine Bescheinigung über die Zusammenarbeit vereinbaren können.

Der Arbeitgeber kann die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses nicht verweigern. Wenn der Arbeitnehmer es nicht persönlich abholen kann, kann er schriftlich eine andere Person bevollmächtigen. Im Todesfall des Arbeitnehmers können Familienmitglieder oder Erben die Ausstellung des Zeugnisses beantragen. Wenn das Original zerstört oder verloren geht, hat der Arbeitnehmer das Recht, eine Kopie (Duplikat) zu beantragen.

Welche wichtigen Informationen muss ein Arbeitszeugnis enthalten?

Obwohl es kein einheitliches, starr vorgeschriebenes Muster für Arbeitszeugnisse gibt, präzisiert das deutsche Arbeitsrecht, welche Informationen enthalten sein müssen. Dies sind Daten, die zur Feststellung von Arbeitnehmerrechten und Sozialversicherungsansprüchen erforderlich sind. Zu den wichtigsten Elementen gehören:

  • Beschäftigungszeitraum bei dem jeweiligen Arbeitgeber.
  • Art der ausgeführten Arbeit oder bekleidete Positionen.
  • Umfang der Arbeitszeit.
  • Art der Beendigung oder Umstände des Erlöschens des Arbeitsverhältnisses.
  • Informationen über genommenen Jahresurlaub im Kalenderjahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Informationen über genommenen unbezahlten Urlaub und dessen Dauer.
  • Informationen über genommenen Vaterschafts-, Eltern-, Erziehungsurlaub.
  • Zeitraum, für den dem Arbeitnehmer Entschädigung im Zusammenhang mit der Verkürzung der Kündigungsfrist zusteht.
  • Informationen über die Anzahl der Tage, für die der Arbeitnehmer Krankengeld erhalten hat.
  • Informationen über eventuelle Pfändung des Arbeitsentgelts nach den Vorschriften des Vollstreckungsverfahrens.
  • Auf Verlangen des Arbeitnehmers, Informationen über Höhe und Bestandteile des Entgelts sowie über erworbene Qualifikationen.

Im Arbeitszeugnis dürfen keine bewertenden Informationen über den Arbeitnehmer enthalten sein.

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Berichtigung des Arbeitszeugnisses – was tun bei Fehlern?

Es kann vorkommen, dass das ausgestellte Arbeitszeugnis Fehler oder Ungenauigkeiten enthält. In einer solchen Situation hat der Arbeitnehmer das Recht, dessen Berichtigung zu verlangen. Das Verfahren sieht folgendermaßen aus:

  1. Der Arbeitnehmer hat 14 Tage nach Erhalt des Zeugnisses Zeit, einen Berichtigungsantrag beim Arbeitgeber zu stellen.
  2. Der Arbeitgeber hat 7 Tage zur Prüfung des Antrags. Wenn er den Antrag anerkennt, stellt er ein neues, korrigiertes Arbeitszeugnis aus.
  3. Wenn der Arbeitgeber die Berichtigung verweigert, steht dem Arbeitnehmer das Recht zu, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Verweigerung beim Arbeitsgericht eine Berichtigung des Arbeitszeugnisses zu beantragen.

Ein korrektes Arbeitszeugnis zu besitzen ist entscheidend, da Fehler zu Problemen bei der Feststellung von Arbeitnehmerrechten in der Zukunft führen können.

Ausländisches Arbeitszeugnis und deutsche Vorschriften

Immer mehr Deutsche sammeln Berufserfahrung im Ausland. Nach der Rückkehr ins Land stellt sich oft die Frage: Wie wird ein ausländisches Arbeitszeugnis behandelt? Hat es die gleiche Kraft wie ein von einem deutschen Arbeitgeber ausgestelltes Dokument?

Es stellt sich heraus, dass dem so ist. Beschäftigungszeiten im Ausland, entsprechend dokumentiert (z.B. durch Arbeitszeugnis, Verträge, Bescheinigungen), werden grundsätzlich bei der Feststellung der Betriebszugehörigkeit und bestimmter Arbeitnehmerrechte in Deutschland berücksichtigt (z.B. Urlaubsanspruch). Entscheidend ist jedoch, dass die Dokumentation glaubwürdig und für den deutschen Arbeitgeber oder die Behörde verständlich ist.

Obwohl die Vorschriften nicht ausdrücklich die Übersetzung jedes ausländischen Arbeitszeugnisses vorschreiben, ist in der Praxis eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oft erforderlich, damit deutsche Arbeitgeber oder Institutionen (z.B. Sozialversicherung, Arbeitsamt) dessen Inhalt richtig interpretieren und die daraus resultierenden Rechte anerkennen können. Eine Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer für Englisch, Deutsch oder eine andere Sprache, je nach Herkunftsland des Dokuments, verleiht ihm amtliche Kraft in Deutschland.

Wann ist eine beglaubigte Übersetzung des Arbeitszeugnisses notwendig?

Eine beglaubigte Übersetzung des Arbeitszeugnisses wird in folgenden Situationen erforderlich oder sehr empfehlenswert sein:

  • Bewerbung um Arbeit in Deutschland nach einer Beschäftigungszeit im Ausland: Damit der deutsche Arbeitgeber Ihre Erfahrung und Qualifikationen richtig bewerten und entsprechende Rechte berechnen kann (z.B. Betriebszugehörigkeit, die den Urlaubsanspruch beeinflusst).
  • Vorlage von Dokumenten bei deutschen Behörden: Z.B. bei der Sozialversicherung zur Feststellung von Renten- und Pensionsansprüchen, beim Arbeitsamt bei der Registrierung als arbeitslos oder arbeitssuchend.
  • Bewerbung um Arbeit im Ausland mit deutschem Arbeitszeugnis: Der ausländische Arbeitgeber wird eine Übersetzung in die Amtssprache des jeweiligen Landes oder ins Englische verlangen.
  • Verfahren zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen in einem anderen Land.
  • Alle anderen Situationen, in denen eine offizielle Bestätigung des Beschäftigungsverlaufs in einer anderen Sprache erforderlich ist.

Eine professionelle beglaubigte Übersetzung eliminiert das Risiko von Missverständnissen und der Infragestellung der Glaubwürdigkeit des Dokuments. Dies kann auch bei der Abrechnung von Steuern aus Arbeit im Ausland entscheidend sein.

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