Das Führungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass eine Person nicht im Bundeszentralregister als rechtskräftig verurteilte Person eingetragen ist. Es wird häufig bei Bewerbungen für bestimmte Positionen verlangt und ist auch in vielen Situationen im Zusammenhang mit Auslandsaufenthalten erforderlich – z.B. für Arbeit, Studium oder Einwanderungszwecke. In solchen Fällen kann eine beglaubigte Übersetzung des Führungszeugnisses unerlässlich werden.

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Was ist ein Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis ist ein Dokument, das vom Bundesamt für Justiz ausgestellt wird und Auskunft darüber gibt, ob eine natürliche Person oder juristische Person (z.B. Unternehmen) im Bundeszentralregister als wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verurteilt eingetragen ist. Das Fehlen eines Eintrags im Bundeszentralregister bedeutet, dass die Person als nicht vorbestraft gilt. Als nicht vorbestraft gilt auch eine Person, deren Verurteilung nach Ablauf einer bestimmten Zeit getilgt wurde.

Dieses Dokument ist oft entscheidend in Bewerbungsverfahren, bei der Beantragung von Lizenzen, Konzessionen und auch in vielen internationalen Verfahren.

Wie und wo erhält man ein Führungszeugnis?

Um ein Führungszeugnis zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dies kann auf verschiedene Weise erfolgen:

  • Persönlich: Bei der örtlichen Meldebehörde (Bürgeramt, Gemeindeverwaltung) oder direkt beim Bundesamt für Justiz in Bonn.
  • Online: Über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Dies erfordert einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eine andere Form der elektronischen Identifizierung.
  • Schriftlich: Durch Zusendung eines ausgefüllten und bezahlten Antrags an das Bundesamt für Justiz.

Für die Ausstellung des Führungszeugnisses wird eine Gebühr erhoben. Diese beträgt derzeit 13 Euro. Die Zahlung kann per Überweisung, bar bei der Meldebehörde oder online erfolgen. Wenn das Führungszeugnis im Ausland verwendet werden soll, müssen zu diesen Kosten noch die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung ins Englische, Deutsche oder eine andere erforderliche Sprache hinzugerechnet werden.

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Wer benötigt ein Führungszeugnis und wofür?

In Deutschland ist der Status einer nicht vorbestraften Person gesetzliche Voraussetzung für die Ausübung vieler Funktionen und Berufe. Arbeitgeber haben in solchen Fällen das Recht, von Bewerbern die Vorlage eines Führungszeugnisses zu verlangen. Dies betrifft u.a. Positionen wie:

  • Beamte in Bund, Ländern und Gemeinden
  • Richter, Staatsanwälte
  • Polizisten, Berufssoldaten, Angehörige anderer Sicherheitsbehörden
  • Lehrer und Erzieher
  • Sicherheitspersonal
  • Personen, die mit Kindern arbeiten
  • Bestimmte Positionen im Finanzsektor

Ein Führungszeugnis wird auch häufig bei der Beantragung von Konzessionen, Lizenzen (z.B. für Waffen, für die Führung bestimmter Geschäftstätigkeiten) oder bei Adoptionen verlangt.

Wann ist eine beglaubigte Übersetzung des Führungszeugnisses erforderlich?

Eine beglaubigte Übersetzung des Führungszeugnisses wird unerlässlich, wenn dieses Dokument Behörden oder Institutionen in einem anderen Land vorgelegt werden soll, wo Deutsch nicht die Amtssprache ist. Die häufigsten Situationen sind:

  • Beantragung eines Visas oder einer Aufenthaltserlaubnis: Viele Länder verlangen ein solches Dokument im Einwanderungsverfahren oder bei der Ausstellung langfristiger Visa.
  • Arbeitsaufnahme im Ausland: Ausländische Arbeitgeber, insbesondere in bestimmten Branchen (z.B. Pflege, Bildung, Finanzen, öffentlicher Dienst), können ein übersetztes Führungszeugnis verlangen.
  • Studienaufnahme oder Teilnahme an internationalen Programmen: Einige Hochschulen oder Programmveranstalter (z.B. Work & Travel, Freiwilligenarbeit) können dies verlangen.
  • Adoptionsverfahren im Ausland.
  • Unternehmensgründung oder Lizenzerhalt in einem anderen Land.

Manchmal kann es auch erforderlich sein, Führungszeugnisse aus allen Ländern vorzulegen, in denen eine Person längere Zeit gelebt hat. Wichtig ist, dass die Übersetzung von einem beeidigten Übersetzer der jeweiligen Sprache angefertigt wird, was ihr amtliche Gültigkeit verleiht.

Wer kann die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen?

Das Recht auf Erhalt von Informationen über sich selbst aus dem Bundeszentralregister hat jeder deutsche Staatsangehörige sowie Staatsangehörige und Einwohner der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Den Antrag kann die betroffene Person selbst oder ihr Bevollmächtigter (auf Basis einer schriftlichen Vollmacht) stellen. Das Führungszeugnis wird auf Basis der im System des Bundeszentralregisters zum Zeitpunkt seiner Erstellung enthaltenen Daten ausgestellt.

Wie kann man ein Führungszeugnis professionell online übersetzen lassen?

Das Führungszeugnis ist ein offizielles Dokument, dessen Übersetzung präzise und originalgetreu sein muss. Die Plattform Sworny.com bietet eine schnelle und bequeme Möglichkeit, eine beglaubigte Übersetzung des Führungszeugnisses online zu beauftragen.

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