Die Geburtsurkunde, umgangssprachlich auch Geburtsschein genannt, ist eines der fundamentalen amtlichen Dokumente, das uns das ganze Leben begleitet. Sie ist unerlässlich für die Erledigung vieler Formalitäten, sowohl im Inland als auch im Ausland. In diesem Artikel erläutern wir, was genau eine Geburtsurkunde ist, welche Arten es gibt, was ihre Beschaffung kostet, wie lange sie gültig ist und wann ihre beglaubigte Übersetzung notwendig wird.

Was ist eine Geburtsurkunde?

Eine Geburtsurkunde ist eine amtlich beglaubigte Kopie der Daten aus der ursprünglichen Geburtsurkunde, die im Personenstandsregister aufbewahrt wird. Wir unterscheiden mehrere Arten von Geburtsurkunden, die sich im Umfang der dargestellten Informationen unterscheiden:

  • Kurze Geburtsurkunde: Enthält die wichtigsten, aktuellen Daten der Person, auf die sich die Urkunde bezieht (u.a. Vor- und Nachname, Datum und Ort der Geburt, Vor- und Geburtsnamen der Eltern).
  • Vollständige Geburtsurkunde: Stellt eine wörtliche Wiederholung des gesamten Inhalts der Geburtsurkunde zum Zeitpunkt ihrer Erstellung dar, zusammen mit allen späteren Änderungen und Anmerkungen (z.B. über Namensänderung, Eheschließung, Scheidung, Tod).
  • Mehrsprachige Geburtsurkunde (sog. europäische): Dies ist eine Form der kurzen Geburtsurkunde, die auf einem speziellen, standardisierten Formular erstellt wird und für die Verwendung in EU-Ländern und anderen Staaten bestimmt ist, die Vertragsparteien entsprechender Konventionen sind. Sie erleichtert den Dokumentenverkehr im Ausland und eliminiert oft die Notwendigkeit zusätzlicher Übersetzungen in Unterzeichnerstaaten.

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Was kostet eine Geburtsurkunde und wann ist sie kostenlos?

Die Beschaffung einer Geburtsurkunde ist mit der Zahlung einer Verwaltungsgebühr verbunden. Nach dem Verwaltungsgebührengesetz betragen die Standardsätze (können einer Überprüfung bedürfen, da sich die Vorschriften ändern) normalerweise:

  • 22 PLN für eine kurze Geburtsurkunde (einschließlich mehrsprachiger Geburtsurkunde).
  • 33 PLN für eine vollständige Geburtsurkunde.

Wichtig: Die erste kurze Geburtsurkunde, die direkt nach der Registrierung der Geburt eines Kindes ausgestellt wird, ist normalerweise kostenlos.

Es gibt auch Situationen, in denen man eine Geburtsurkunde kostenlos erhalten kann. Die Befreiung von der Verwaltungsgebühr gilt u.a. für Angelegenheiten betreffend:

  • Erhalt eines Personalausweises oder Reisepasses.
  • Sozialleistungen, Sozialhilfe, Sozialversicherung (ZUS, KRUS).
  • Unterhalt.
  • Vormundschaft, Betreuung, Adoption.
  • Beschäftigung und Arbeitsentgelt.

Der vollständige Katalog der Befreiungen ist im Verwaltungsgebührengesetz festgelegt (Link zum konsolidierten Text, es lohnt sich, die neueste Version zu prüfen).

Wie und wo erhält man eine Geburtsurkunde?

Eine Geburtsurkunde kann bei jedem Standesamt in Polen erhalten werden, unabhängig vom Ort, an dem die Urkunde ursprünglich erstellt wurde. Der Antrag kann auf verschiedene Weise gestellt werden:

  • Persönlich beim Standesamt: Meist kann die Geburtsurkunde "sofort" oder innerhalb weniger Arbeitstage erhalten werden.
  • Elektronisch über die ePUAP-Plattform: Erfordert ein vertrauenswürdiges Profil oder eine qualifizierte Signatur.
  • Per traditioneller Post: Durch Senden des Antrags an ein gewähltes Standesamt.

Die Wartezeit auf eine Geburtsurkunde kann sich verlängern (auf etwa 10 Arbeitstage), wenn das Standesamt, bei dem wir den Antrag stellen, Daten von einem anderen Amt anfordern muss, wo die Urkunde in Papierform aufbewahrt wird.

Wer ist berechtigt, eine Geburtsurkunde zu erhalten?

Nicht jeder kann eine Geburtsurkunde einer beliebigen Person erhalten. Berechtigt zur Antragstellung und zum Erhalt des Dokuments sind:

  • Die Person, auf die sich die Urkunde bezieht (wenn sie volljährig ist).
  • Ihr Ehepartner.
  • Vorfahren (Eltern, Großeltern).
  • Nachkommen (Kinder, Enkelkinder).
  • Geschwister.
  • Gesetzlicher Vertreter oder Vormund.
  • Andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen (z.B. in einem Gerichtsverfahren).
  • Gerichte und öffentliche Verwaltungsorgane.

Wie lange ist eine Geburtsurkunde gültig?

Das Dokument der Geburtsurkunde selbst hat keine formale Gültigkeitsdauer – die darin enthaltenen Daten sind zum Datum ihrer Ausstellung aktuell. In der Praxis verlangen jedoch viele Institutionen und Ämter (sowohl in Polen als auch im Ausland) die Vorlage einer relativ kürzlich ausgestellten Geburtsurkunde, meist nicht älter als 3 oder 6 Monate. Dies soll sicherstellen, dass die Daten so aktuell wie möglich sind und in der Zwischenzeit keine Änderungen eingetreten sind (z.B. bezüglich des Namens, Familienstands), die in der Urkunde vermerkt werden könnten.

Tipp: Bevor Sie eine Geburtsurkunde beantragen, vergewissern Sie sich immer bei der Institution, bei der Sie sie einreichen werden, welche konkreten Anforderungen sie an die "Aktualität" des Dokuments stellt.

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Wann ist eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde erforderlich?

Eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde ist notwendig, wenn ein polnisches Dokument für offizielle Zwecke im Ausland verwendet werden soll, oder wenn eine ausländische Geburtsurkunde deutschen Behörden vorgelegt werden soll. Die häufigsten Situationen sind:

  • Beantragung der Staatsbürgerschaft oder einer Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Land.
  • Eheschließung im Ausland (oft sind übersetzte Geburtsurkunden beider Verlobten erforderlich – mehr im Artikel über Heirat im Ausland).
  • Registrierung eines in Polen geborenen Kindes bei Behörden eines anderen Landes (z.B. wenn ein Elternteil Ausländer ist).
  • Aufnahme von Studium oder Arbeit im Ausland, wenn die Institution dies verlangt.
  • Erb- oder Familienangelegenheiten internationaler Natur.
  • Beurkundung einer ausländischen Geburtsurkunde in Deutschland – dann wird die ausländische Urkunde ins Deutsche übersetzt.

Auch wenn Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde besitzen, können einige Institutionen (besonders außerhalb der EU oder in komplizierteren Angelegenheiten) dennoch eine vollständige beglaubigte Übersetzung verlangen, die von einem im jeweiligen Land berechtigten Übersetzer oder einem beeidigten Übersetzer der Zielsprache aus Polen angefertigt wurde.

Wie kann man schnell und professionell eine Übersetzung der Geburtsurkunde online beauftragen?

Die Übersetzung amtlicher Dokumente wie einer Geburtsurkunde muss präzise und offiziell beglaubigt sein. Solche Befugnisse besitzt ausschließlich ein beeidigter Übersetzer, der mit seinem Stempel die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem vorgelegten Dokument garantiert.

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