Eine Geburtsurkunde ist eines der ersten und wichtigsten Dokumente im Leben jeder Person. Sie bescheinigt die Tatsache der Geburt und ist für die Erledigung vieler offizieller Formalitäten unerlässlich. Aber was genau ist dieses Dokument, welche Informationen enthält es, wie erhält man es und – besonders wichtig im internationalen Kontext – wann ist eine beglaubigte Übersetzung notwendig?

Was ist eine Geburtsurkunde und wie meldet man die Geburt eines Kindes?

Eine Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das vom Leiter des Standesamtes (USC) erstellt wird und formal die Tatsache der Geburt eines Kindes bestätigt. Es ist das primäre Identitätsdokument des Kindes bis zur Erlangung eines Personalausweises oder Reisepasses.

Nach polnischem Recht (Gesetz vom 28. November 2014 über Personenstandsregister) muss die Geburt eines Kindes innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum der Erstellung der Geburtskarte (die z.B. vom Krankenhaus ausgestellt wird) gemeldet werden. Die Meldung erfolgt beim für den Geburtsort des Kindes zuständigen USC. Dies kann persönlich oder in vielen Fällen elektronisch über die ePUAP-Plattform erfolgen.

Zur Meldung der Geburt berechtigt sind normalerweise:

  • Die Mutter oder der Vater des Kindes mit voller Geschäftsfähigkeit.
  • Der gesetzliche Vertreter oder Vormund der Mutter.
  • In besonderen Fällen andere Personen, z.B. solche, die bei der Geburt anwesend waren.

Bei Kindern, die im Ausland geboren wurden und deren mindestens ein Elternteil polnischer Staatsbürger ist, besteht die Möglichkeit, die ausländische Geburtsurkunde in einem polnischen USC zu registrieren (sogenannte Transkription oder Einordnung), was oft die Notwendigkeit einer beglaubigten Übersetzung mit sich bringt.

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Wie und wo erhält man eine Abschrift der Geburtsurkunde?

Nach der Meldung der Geburt und Erstellung der Urkunde erhalten die Eltern vom Amt eine kostenlose verkürzte Abschrift der Geburtsurkunde. Zusätzliche Abschriften (verkürzt, vollständig oder mehrsprachig) werden auf Antrag ausgestellt und unterliegen normalerweise einer Stempelgebühr (aktuelle Sätze sollten beim USC oder auf Regierungswebsites überprüft werden).

Ein Antrag auf Ausstellung einer Abschrift kann bei jedem USC in Polen gestellt werden, unabhängig vom Ort der Urkundenerstellung, oder elektronisch. Zur Erlangung einer Abschrift berechtigt sind: die Person, auf die sich die Urkunde bezieht (wenn sie volljährig ist), ihr Ehepartner, Vorfahren (Eltern, Großeltern), Nachkommen (Kinder, Enkel), Geschwister, gesetzlicher Vertreter, Vormund sowie andere Personen, die ein rechtliches Interesse daran nachweisen.

Arten von Geburtsurkunden-Abschriften

  • Verkürzte Abschrift: Enthält den aktuellen Inhalt der Geburtsurkunde unter Berücksichtigung aller Änderungen (z.B. bezüglich des Nachnamens). Sie ist normalerweise für die meisten offiziellen Angelegenheiten im Land ausreichend.
  • Vollständige Abschrift: Stellt eine wörtliche Wiederholung des Inhalts der Geburtsurkunde zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammen mit allen späteren Änderungen (Anmerkungen) dar. Sie kann bei komplexeren rechtlichen oder ausländischen Angelegenheiten erforderlich sein.
  • Abschrift auf mehrsprachigem Formular (sogenannte europäische): Dies ist eine Form der verkürzten Abschrift, die für die Verwendung in Ländern bestimmt ist, die Vertragsparteien entsprechender internationaler Übereinkommen sind (z.B. Übereinkommen Nr. 16 über die Ausstellung mehrsprachiger verkürzter Abschriften von Personenstandsurkunden). Ein solches Dokument erfordert oft keine zusätzliche Übersetzung in diesen Ländern.

Welche Informationen enthält eine Geburtsurkunde?

Eine polnische Geburtsurkunde muss gemäß den geltenden Vorschriften eine Reihe von Schlüsseldaten enthalten, wie:

  • Nachname, Vorname(n) und Geschlecht des Kindes.
  • Datum, Uhrzeit und Ort der Geburt des Kindes.
  • Nachnamen, Geburtsnamen sowie Daten und Geburtsorte der Eltern.
  • Wohnort der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes (falls bekannt).
  • Nachname und Vorname der Person, die die Geburt meldet, oder andere Daten zur Identifizierung des Meldenden.
  • Falls das Kind tot geboren wurde, eine entsprechende Anmerkung (dann wird keine Sterbeurkunde erstellt).

Die Eltern haben das Recht, einen Namen (oder Namen – maximal zwei) für das Kind zu wählen, mit bestimmten Einschränkungen (der Name darf nicht lächerlich, unanständig, in verkleinerter Form sein und muss die Unterscheidung des Geschlechts des Kindes ermöglichen). Der Nachname des Kindes wird ebenfalls gemäß den Bestimmungen des Familien- und Vormundschaftsgesetzbuchs festgelegt.

Wofür wird eine Geburtsurkunde in Polen benötigt?

Eine Geburtsurkunde (oder ihre Abschrift) ist in vielen Lebenssituationen in Polen notwendig, unter anderem bei:

  • Beantragung einer PESEL-Nummer für das Kind.
  • Anmeldung des Kindes in Krippe, Kindergarten, Schule.
  • Beantragung von Familien- und Sozialleistungen (z.B. Kindergeld, wenn es um Arbeit im Ausland geht, Babygeld).
  • Erlangung des ersten Personalausweises oder Reisepasses.
  • Eheschließung.
  • Erb- und Nachfolgeangelegenheiten.
  • Vielen anderen offiziellen und gerichtlichen Formalitäten.

Normalerweise ist eine verkürzte Abschrift der Geburtsurkunde für den inländischen Verkehr ausreichend. Die Gültigkeit einer solchen Abschrift für offizielle Zwecke ist oft begrenzt (z.B. auf 3 oder 6 Monate ab Ausstellungsdatum), daher sollte man sich bei der Institution erkundigen, bei der man sie einreicht.

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Wann ist eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde notwendig?

Eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde wird notwendig, wenn dieses Dokument für offizielle Zwecke in einem Land verwendet werden soll, in dem Polnisch nicht die Amtssprache ist, oder wenn eine ausländische Geburtsurkunde polnischen Behörden vorgelegt werden soll. Hier sind typische Situationen:

  • Im Ausland geborenes Kind: Um eine ausländische Geburtsurkunde in einem polnischen Standesamt zu registrieren (einzuordnen) und polnische Dokumente für das Kind zu erhalten, ist deren beglaubigte Übersetzung ins Polnische notwendig.
  • Beantragung der Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltserlaubnis im Ausland.
  • Aufnahme von Bildung oder Arbeit im Ausland: Ausländische Schulen, Universitäten oder Arbeitgeber können eine übersetzte Geburtsurkunde verlangen.
  • Eheschließung im Ausland: Oft ist eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunden der zukünftigen Ehepartner erforderlich (weitere Informationen finden Sie im Artikel über Formalitäten im Zusammenhang mit der Heirat im Ausland).
  • Internationale Erb- und Familienangelegenheiten.
  • Beantragung von Leistungen oder Beihilfen in einem anderen Land.

Auch wenn Sie eine mehrsprachige Abschrift Ihrer Geburtsurkunde haben, sollten Sie immer bei der Zielinstitution nachfragen, ob eine solche Form akzeptiert wird oder ob eine vollständige beglaubigte Übersetzung erforderlich ist.

Wie bestellt man schnell und professionell eine Übersetzung der Geburtsurkunde online?

Eine Geburtsurkunde ist ein Dokument von großer rechtlicher Bedeutung, daher muss ihre Übersetzung nicht nur präzise, sondern auch offiziell beglaubigt sein. Solche Befugnisse hat ausschließlich ein beeidigter Übersetzer, der mit seinem Siegel und seiner Unterschrift für die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original bürgt.

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