Ein Testament ist ein Dokument von fundamentaler Bedeutung, das eine bewusste Verfügung über das eigene Vermögen für den Todesfall ermöglicht. Es erlaubt die Bestimmung von Erben und die Festlegung, wie das Erbe aufgeteilt werden soll, oft abweichend von den gesetzlichen Erbfolgeregeln. Im Zeitalter der Globalisierung und zunehmender internationaler Verbindungen gewinnt die Frage der beglaubigten Übersetzung von Testamenten besondere Bedeutung. Wann ist eine solche Übersetzung unerlässlich und wie erhält man sie professionell?
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Kostenvoranschlag auf Sworny.com!Was ist ein Testament und welche Arten gibt es?
Ein Testament ist eine einseitige Willenserklärung des Erblassers, in der er über sein Vermögen für den Todesfall verfügt. Nach deutschem Recht (BGB) hat die testamentarische Erbfolge Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Das bedeutet, dass der im Testament ausgedrückte Wille des Erblassers maßgebend ist, sofern das Testament gültig und wirksam ist.
Der Erblasser (Testator) kann im Testament eine oder mehrere Personen als Erben einsetzen, sowohl aus dem Kreis der Verwandten als auch nicht verwandte Personen. Er kann auch die Anteile der einzelnen Erben bestimmen oder bestimmte Vermögensgegenstände (z.B. Immobilie, Auto) bestimmten Personen zuweisen – dies ist ein sogenanntes Vermächtnis.
Das deutsche Recht sieht verschiedene Arten von Testamenten vor:
- Ordentliche Testamente:
- Eigenhändiges Testament: Vollständig handschriftlich vom Erblasser verfasst, mit Datum und Unterschrift versehen.
- Öffentliches Testament: Vor einem Notar errichtet. Dies ist die sicherste Form des Testaments.
- Nottestamente (in außergewöhnlichen Umständen errichtet, verlieren nach bestimmter Zeit ihre Gültigkeit):
- Nottestament vor drei Zeugen: Wenn eine Errichtung vor dem Notar nicht möglich ist und Lebensgefahr besteht.
- Nottestament vor dem Bürgermeister: In abgelegenen Gebieten, wenn kein Notar erreichbar ist.
- Seetestament: Auf deutschen Schiffen vor dem Kapitän oder seinem Stellvertreter.
Erbfolge: Testament vs. Gesetz
Wenn der Verstorbene ein gültiges Testament hinterlassen hat, erfolgt die Erbfolge nach dessen Bestimmungen. Bei fehlendem Testament oder wenn es ungültig ist, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die Reihenfolge der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland ist im BGB genau geregelt:
- Ehegatte und Kinder des Erblassers (erben zu gleichen Teilen, jedoch darf der Anteil des Ehegatten nicht weniger als ein Viertel des gesamten Nachlasses betragen).
- Bei fehlenden Abkömmlingen (Kindern, Enkeln) erben Ehegatte und Eltern des Erblassers.
- In weiterer Folge Geschwister des Erblassers und deren Abkömmlinge.
- Dann Großeltern und deren Abkömmlinge.
- Stiefkinder (unter bestimmten Bedingungen).
- Letztendlich, wenn keine Verwandten vorhanden sind, fällt der Nachlass an das Land.
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Prüfen Sie unser Übersetzungsangebot!Pflichtteil – Schutz der Rechte nächster Verwandter
Auch wenn der Erblasser seine nächsten Verwandten (Abkömmlinge, Ehegatte, Eltern, die bei gesetzlicher Erbfolge erbberechtigt wären) im Testament übergangen hat, haben diese Personen Anspruch auf den Pflichtteil. Der Pflichtteil ist ein bestimmter Teil des Wertes des Erbteils, der ihnen bei gesetzlicher Erbfolge zugefallen wäre (in der Regel die Hälfte).
Das Recht auf den Pflichtteil steht u.a. nicht zu: Personen, die im Testament enterbt wurden (aus wichtigen, gesetzlich bestimmten Gründen), als erbunwürdig anerkannten Personen oder solchen, die auf das Erbe verzichtet oder es ausgeschlagen haben.
Erbverfahren – wie läuft es ab?
Um die Rechte am Nachlass formal zu bestätigen, ist die Durchführung eines Erbverfahrens notwendig. Dies kann auf zwei Wegen geschehen:
- Erbschein beim Nachlassgericht: Der Antrag wird beim Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers gestellt. Dem Antrag sind u.a. die Sterbeurkunde des Erblassers, Abschriften der Geburtsurkunden der Erben sowie ein eventuelles Testament beizufügen. Das Gericht erteilt nach Prüfung einen Erbschein.
- Notarielle Beurkundung der Erbfolge: Dies ist ein schnelleres Verfahren, möglich wenn alle potentiellen gesetzlichen und testamentarischen Erben einverstanden sind und persönlich beim Notar erscheinen. Der Notar erstellt ein Erbfolgeprotokoll und eine Erbfolgeurkunde, die dieselbe Rechtskraft wie ein gerichtlicher Erbschein hat.
Die Kosten beider Verfahren sind ähnlich (Gerichtsgebühr oder Notargebühr).
Testament aus dem Ausland oder für das Ausland – zentrale Rolle der Übersetzung
Immer häufiger kommt es vor, dass ein Testament im Ausland von einem deutschen Staatsangehörigen oder Ausländer errichtet wurde und seine Vollstreckung in Deutschland erfolgen soll. Ebenso kann ein deutsches Testament Vermögen im Ausland betreffen oder Erben, die in anderen Ländern leben. In solchen Fällen ist eine beglaubigte Übersetzung des Testaments sowie anderer Erbschaftsdokumente (z.B. ausländische Sterbeurkunden, Gerichtsbeschlüsse) absolut unerlässlich.
Deutsche Gerichte und Behörden werden eine offizielle Übersetzung von Dokumenten verlangen, die in fremder Sprache verfasst sind. Analog werden ausländische Institutionen eine Übersetzung deutscher Dokumente in die Amtssprache des jeweiligen Landes oder in eine allgemein akzeptierte internationale Sprache (oft Englisch) erwarten.
Die beglaubigte Übersetzung gewährleistet, dass der Inhalt des Dokuments getreu wiedergegeben wurde und die Übersetzung selbst Rechtskraft hat. Dies ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden, Verzögerungen im Erbverfahren zu verhindern und die ordnungsgemäße Umsetzung des Willens des Erblassers sicherzustellen. Möglicherweise wird z.B. eine beglaubigte Übersetzung ins Englische eines in Deutschland errichteten Testaments benötigt, wenn die Erben in einem englischsprachigen Land leben, oder eine Übersetzung aus dem Deutschen ins Deutsche eines von einer Person aus Deutschland hinterlassenen Testaments.
Wo kann man ein Testament professionell übersetzen lassen?
Die Übersetzung eines Testaments ist eine Aufgabe, die höchste Präzision, Kenntnis der juristischen Terminologie sowie Diskretion erfordert. Sie sollte ausschließlich einem beeidigten Übersetzer anvertraut werden, der sich auf die jeweilige Sprache spezialisiert hat.
Die Plattform Sworny.com ist ein Ort, wo Sie schnell und sicher beglaubigte Übersetzungen von Testamenten online beauftragen können. Wir arbeiten mit erfahrenen beeidigten Übersetzern vieler Sprachen zusammen und garantieren:
- Professionalität und Genauigkeit: Übersetzungen werden von Experten mit entsprechenden Qualifikationen ausgeführt.
- Vertraulichkeit: Alle übermittelten Dokumente werden mit höchster Sorgfalt und Diskretion behandelt.
- Komfort: Der gesamte Prozess, von der Kostenvoranschlag bis zur Lieferung der fertigen Übersetzung, erfolgt online.
- Wettbewerbsfähige Preise: Sie erhalten einen transparenten Kostenvoranschlag vor Beginn des Auftrags.
Um eine Übersetzung zu beauftragen, genügt es, einen Scan oder ein deutliches Foto des Testaments zu erstellen, es über unser Formular zu übermitteln, und nach Annahme des Angebots auf die fertige, beglaubigte Übersetzung zu warten.
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