Eine Vollmacht ist ein Rechtsinstitut, das einer Person (Vollmachtgeber) ermöglicht, eine andere Person (Bevollmächtigter) zu ermächtigen, in ihrem Namen in einem bestimmten Bereich zu handeln. Es ist ein äußerst nützliches Instrument, sowohl im täglichen Leben als auch im Geschäftsverkehr. Wenn jedoch eine in einer Sprache erstellte Vollmacht in einem Land verwendet werden soll, in dem eine andere Amtssprache gilt, wird ihre beglaubigte Übersetzung entscheidend.
Was finden Sie in diesem Artikel?
- Was ist eine Vollmacht und wer kann sie erteilen?
- Arten von Vollmachten und ihr Umfang.
- In welcher Form sollte eine Vollmacht erstellt werden?
- Erlöschen und Widerruf der Vollmacht.
- Wann ist eine beglaubigte Übersetzung der Vollmacht notwendig?
- Wie kann man eine Vollmacht professionell online übersetzen lassen?
Was ist eine Vollmacht und wer kann sie erteilen?
Eine Vollmacht ist eine einseitige Willenserklärung einer Person (Vollmachtgeber), mit der sie eine andere natürliche Person, juristische Person oder Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, der das Gesetz Rechtsfähigkeit zuerkennt (Bevollmächtigter), ermächtigt, in ihrem Namen und mit rechtlicher Wirkung für sie bestimmte Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Handlungen des Bevollmächtigten innerhalb der Grenzen der Ermächtigung haben unmittelbare Auswirkungen auf den Vollmachtgeber.
Vollmachtgeber kann jede Person sein, die Geschäftsfähigkeit besitzt. Bevollmächtigter kann ebenfalls eine natürliche Person mit mindestens beschränkter Geschäftsfähigkeit sowie eine juristische Person sein. Wichtig ist, dass der Bevollmächtigte nicht die andere Partei des Rechtsgeschäfts sein kann, das er im Namen des Vollmachtgebers vornimmt (Verbot des "Insichgeschäfts"), es sei denn, etwas anderes ergibt sich aus dem Inhalt der Vollmacht oder aus besonderen Vorschriften.
Der Vollmachtgeber kann einen oder mehrere Bevollmächtigte bestellen und den Umfang ihrer Tätigkeit bestimmen. Der Bevollmächtigte kann auch, sofern sich dies aus dem Inhalt der Vollmacht, dem Gesetz oder dem Rechtsverhältnis ergibt, das der Vollmacht zugrunde liegt, für den Vollmachtgeber andere Bevollmächtigte bestellen (sogenannte Substituten).
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Schnelle Online-Bewertung auf Sworny.com!Arten von Vollmachten und ihr Umfang
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet drei grundlegende Arten von Vollmachten, die sich im Umfang der Ermächtigung unterscheiden:
- Generalvollmacht: Ermächtigt zur Vornahme von Handlungen der sogenannten ordentlichen Verwaltung, d.h. laufender Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vermögen des Vollmachtgebers (z.B. Immobilienverwaltung, Entgegennahme von Korrespondenz). Muss schriftlich erteilt werden bei Nichtigkeit.
- Artvollmacht (Gattungsvollmacht): Umfasst die Ermächtigung zur Vornahme einer bestimmten Art von Rechtsgeschäften, die über den Bereich der ordentlichen Verwaltung hinausgehen (z.B. zum Verkauf aller dem Vollmachtgeber gehörenden Immobilien, zur Vertretung vor Gerichten in allen Angelegenheiten eines bestimmten Typs). Sollte ebenfalls schriftlich erstellt werden.
- Spezialvollmacht (für einzelne Handlungen): Ermächtigt zur Vornahme eines konkreten, individuell bezeichneten Rechtsgeschäfts (z.B. Verkauf eines bestimmten Autos, Abschluss eines bestimmten Vertrags). Die Form dieser Vollmacht hängt von der für die vorzunehmende Handlung erforderlichen Form ab (z.B. wenn der Verkauf einer Immobilie die Form einer notariellen Urkunde erfordert, muss die Vollmacht für diese Handlung ebenfalls in dieser Form sein – siehe mehr über notarielle Vollmacht).
Es gibt auch die Prokura, die eine besondere Art der Vollmacht ist, die von einem Unternehmer erteilt wird, der der Eintragungspflicht in das Handelsregister unterliegt und die Ermächtigung zu gerichtlichen und außergerichtlichen Handlungen umfasst, die mit der Führung des Unternehmens verbunden sind.
In welcher Form sollte eine Vollmacht erstellt werden?
Wie erwähnt, muss eine Generalvollmacht schriftlich erteilt werden bei Nichtigkeit. Bei Art- oder Spezialvollmacht hängt die Form von der Art der Handlung ab, zu der der Bevollmächtigte ermächtigt ist.
Wichtig: Wenn für die Gültigkeit eines Rechtsgeschäfts eine besondere Form erforderlich ist (z.B. notarielle Urkunde für einen Immobilienkaufvertrag), sollte die Vollmacht zur Vornahme dieser Handlung in derselben Form erteilt werden.
Das Vollmachtsdokument sollte mindestens enthalten:
- Bezeichnung des Vollmachtgebers und Bevollmächtigten (Personendaten, Adressen).
- Bestimmung des Umfangs der Ermächtigung (zu welchen Handlungen der Bevollmächtigte ermächtigt ist).
- Datum und Ort der Erstellung.
- Unterschrift des Vollmachtgebers.
Es kann auch den Zeitraum enthalten, für den sie erteilt wurde.
Erlöschen und Widerruf der Vollmacht
Eine Vollmacht kann aus verschiedenen Gründen erlöschen:
- Widerruf durch den Vollmachtgeber: Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit widerrufen, es sei denn, er hat auf den Widerruf aus Gründen verzichtet, die durch den Inhalt des der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses gerechtfertigt sind.
- Tod des Vollmachtgebers oder Bevollmächtigten: Grundsätzlich führt der Tod einer der Parteien zum Erlöschen der Vollmacht, es sei denn, in der Vollmacht wurde aus Gründen, die durch den Inhalt des Rechtsverhältnisses gerechtfertigt sind, etwas anderes vorbehalten.
- Verzicht auf die Vollmacht durch den Bevollmächtigten.
- Verlust der vollen Geschäftsfähigkeit durch den Bevollmächtigten (wenn sie erforderlich war).
- Ablauf der Zeit, für die sie erteilt wurde.
- Vornahme der Handlung, für die die Vollmacht erteilt wurde (bei Spezialvollmacht).
Nach Erlöschen der Ermächtigung ist der Bevollmächtigte verpflichtet, dem Vollmachtgeber das Vollmachtsdokument zurückzugeben. Er kann eine beglaubigte Abschrift dieses Dokuments mit dem Vermerk verlangen, dass die Ermächtigung erloschen ist.
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Eine beglaubigte Übersetzung der Vollmacht wird unerlässlich, wenn dieses Dokument im Rechtsverkehr in einem Land verwendet werden soll, in dem eine andere Amtssprache gilt als die, in der die Vollmacht erstellt wurde. Typische Situationen sind:
- Vertretung des Vollmachtgebers vor Behörden oder Gerichten im Ausland: Wenn ein Deutscher eine Vollmacht zum Handeln in seinem Namen z.B. in Frankreich erteilt, muss die auf Deutsch erstellte Vollmacht von einem beeidigten Übersetzer ins Französische übersetzt werden (mehr über Übersetzungen ins Deutsche).
- Erledigung von Angelegenheiten in Deutschland auf Basis einer ausländischen Vollmacht: Wenn z.B. eine in Großbritannien lebende Person eine Vollmacht (auf Englisch erstellt) zum Verkauf einer Immobilie in Deutschland erteilt, muss diese Vollmacht von einem deutschen beeidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden (siehe Übersetzungen ins Englische).
- Gründung und Führung einer Geschäftstätigkeit im Ausland durch einen Bevollmächtigten.
- Bank- und Finanzgeschäfte in anderen Ländern.
- Erbverfahren mit internationalem Element.
In vielen Fällen kann eine ausländische Vollmacht neben der beglaubigten Übersetzung eine zusätzliche Beglaubigung ihrer Authentizität in Form einer Apostille-Klausel (für Länder, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens sind) oder einer Legalisierung (für andere Länder) erfordern.
Wie kann man eine Vollmacht professionell online übersetzen lassen?
Eine Vollmacht ist ein Dokument von erheblicher rechtlicher Bedeutung, daher muss ihre Übersetzung nicht nur getreu, sondern auch formal korrekt und beglaubigt sein. Solche Garantien bietet nur ein beeidigter Übersetzer, der sich auf die Übersetzung von Rechts- und Amtsdokumenten spezialisiert hat.
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