Die Beschäftigung von Ausländern wird auf dem polnischen Arbeitsmarkt zu einer immer häufigeren Praxis. Arbeitnehmer aus dem Ausland, insbesondere aus Nachbarländern, bringen oft wertvolle Fähigkeiten mit und füllen Personallücken. Der Prozess der Legalisierung ihrer Beschäftigung erfordert jedoch die Erfüllung einer Reihe von Formalitäten, einschließlich der häufigen Vorlage von beglaubigten Übersetzungen verschiedener Dokumente. In diesem Artikel betrachten wir, wann eine Arbeitserlaubnis für einen Ausländer erforderlich ist und welche Dokumente eine professionelle Übersetzung erfordern können.

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Beschäftigung von Ausländern in Polen – allgemeine Regeln

Die Beschäftigung von Bürgern der EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz erfolgt nach ähnlichen Grundsätzen wie die Beschäftigung polnischer Bürger – sie profitieren von der Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Bei Bürgern von Drittstaaten (außerhalb EU/EWR/Schweiz) ist der Prozess jedoch komplexer und erfordert normalerweise, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Arbeitserlaubnis für den Ausländer erhält.

Es gibt vereinfachte Verfahren für Bürger bestimmter Länder (z.B. Ukraine, Belarus, Moldawien, Georgien, Armenien), die auf der Grundlage einer Erklärung über die Übertragung von Arbeit an einen Ausländer arbeiten können, die beim Bezirksarbeitsamt registriert wird. Dies ermöglicht die Arbeit für einen bestimmten Zeitraum (normalerweise bis zu 24 Monate). Bei längerer Beschäftigung oder Bürgern anderer Drittstaaten ist es notwendig, eine Arbeitserlaubnis des Typs A, B, C, D oder E zu erhalten, je nach Art der Beschäftigung.

Wann erfordert die Beschäftigung eines Ausländers eine Arbeitserlaubnis?

Eine Arbeitserlaubnis für einen Ausländer ist erforderlich, wenn ein Bürger eines Drittstaates Arbeit auf polnischem Territorium ausführen soll, insbesondere in folgenden Fällen (Genehmigungstypen):

  • Typ A: Der Ausländer führt Arbeit auf der Grundlage eines Vertrags mit einer Einrichtung aus, deren Sitz oder Wohnsitz sich in Polen befindet.
  • Typ B: Der Ausländer übt eine Funktion im Vorstand einer juristischen Person aus, die im Unternehmensregister eingetragen ist oder eine Kapitalgesellschaft in Gründung ist, und hält sich in Polen für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten insgesamt während aufeinanderfolgender 12 Monate auf.
  • Typ C, D, E: Betreffen Ausländer, die von einem ausländischen Arbeitgeber zur Arbeit nach Polen entsandt werden, in verschiedenen Konfigurationen (z.B. zu einer Niederlassung, im Rahmen einer Exportdienstleistung).

Unabhängig von der Art der erforderlichen Genehmigung hilft Ihnen Sworny.com bei der beglaubigten Übersetzung notwendiger Dokumente.

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Wann ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich?

Es gibt eine Reihe von Situationen, in denen ein Ausländer legal in Polen arbeiten kann, ohne eine Arbeitserlaubnis zu benötigen. Dies betrifft unter anderem:

  • Bürger der EU/EWR-Staaten und der Schweiz sowie ihre Familienangehörigen.
  • Inhaber der Polenkarte (Karta Polaka).
  • Personen mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung oder befristeten Aufenthaltsgenehmigung in bestimmten Fällen (z.B. zur Familienzusammenführung, Vollzeitstudenten in bestimmtem Umfang).
  • Flüchtlinge und Personen unter subsidiärem Schutz.
  • Dozenten, Künstler (bis zu 30 Tage pro Jahr), Sportler (bis zu 30 Tage), Korrespondenten ausländischer Medien.
  • Wie erwähnt, Bürger bestimmter Länder auf der Grundlage einer Erklärung über die Übertragung von Arbeit.

Detaillierte Informationen über Befreiungen von der Arbeitserlaubnispflicht finden Sie auf den Websites der Woiwodschaftsämter oder der Regierungswebsite.

Wie erhält man eine Arbeitserlaubnis für einen Ausländer?

Der Arbeitgeber beantragt eine Arbeitserlaubnis für einen Ausländer beim Woiwoden, der für den Sitz des Arbeitgebers oder den Arbeitsort des Ausländers zuständig ist. Eine der wichtigsten Anforderungen ist oft, dass der Arbeitgeber Informationen vom Starosten (sogenannter Arbeitsmarkttest) über die Unmöglichkeit erhält, den Personalbedarf auf dem lokalen Arbeitsmarkt zu decken (obwohl es Ausnahmen von dieser Anforderung gibt).

Die Genehmigung wird für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt, normalerweise nicht länger als 3 Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit). Die Gebühr für die Ausstellung der Genehmigung hängt von dem Zeitraum ab, für den sie ausgestellt wird.

Welche Dokumente im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Ausländern können beglaubigte Übersetzungen erfordern?

Alle Dokumente, die bei polnischen Behörden im Rahmen des Verfahrens zur Legalisierung der Beschäftigung von Ausländern eingereicht werden, müssen in polnischer Sprache verfasst sein. Wenn die Originaldokumente in einer Fremdsprache vorliegen, ist ihre beglaubigte Übersetzung ins Polnische erforderlich. Dies betrifft unter anderem:

Es ist wichtig, dass die Übersetzung von einem beeidigten Übersetzer durchgeführt wird, der in der Liste des Justizministeriums eingetragen ist, z.B. einem beeidigten Übersetzer für Englisch, Ukrainisch, Russisch oder andere, je nach Originalsprache.

Wo kann man Dokumente für die Beschäftigung von Ausländern professionell übersetzen lassen?

Der Prozess der Legalisierung der Beschäftigung von Ausländern kann kompliziert sein, und Fehler in der Dokumentation können zu Verzögerungen führen. Deshalb ist es so wichtig, dass Übersetzungen professionell und zuverlässig durchgeführt werden.

Die Plattform Sworny.com bietet umfassende Online-Dienstleistungen für beglaubigte Übersetzungen, einschließlich Dokumente, die für die Beschäftigung von Ausländern erforderlich sind. Wir arbeiten mit erfahrenen beeidigten Übersetzern vieler Sprachen zusammen, einschließlich Ukrainisch, Russisch, Weißrussisch, Englisch, Deutsch und anderen.

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