Arbeit oder Geschäftstätigkeit in Deutschland durch EU-Bürger ist ein häufiges Szenario. Einer der wichtigen Vorteile, um die man sich bewerben kann, ist das deutsche Kindergeld. Es lohnt sich auch, über den Zuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen zu wissen – den Kinderzuschlag. Was sind die aktuellen Bedingungen für deren Gewährung, welche Dokumente werden benötigt und wann wird eine beglaubigte Übersetzung dieser Dokumente erforderlich?
Was sind Kindergeld und Kinderzuschlag?
Kindergeld ist die grundlegende deutsche Familienleistung, die für Kinder gezahlt wird. Sie steht Eltern oder gesetzlichen Vormündern für jedes Kind grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu. Dieser Zeitraum kann verlängert werden:
- Bis zum 21. Lebensjahr, wenn das Kind nicht arbeitet und als arbeitsuchend registriert ist.
- Bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind seine Ausbildung fortsetzt (z.B. Studium, Berufsausbildung).
Kinderzuschlag (KiZ) ist eine zusätzliche Leistung für Familien mit niedrigem Einkommen, die Kindergeld beziehen, deren finanzielle Mittel aber kaum ausreichen, um den Bedarf der Familie zu decken. Er soll Kinderarmut verhindern.
Planen Sie einen Kindergeldantrag und benötigen beglaubigte Übersetzungen von ausländischen Dokumenten?
Schnelle Bewertung auf Sworny.com!Aktuelle Höhe der Leistungen (Kindergeld und Kinderzuschlag)
Wichtige Information zu den Sätzen: Die unten stehenden Beträge spiegeln den Stand zu Beginn des Jahres 2024 wider. Die Leistungssätze können sich ändern. Aktuelle Beträge sollten immer auf den offiziellen Seiten deutscher Behörden, z.B. der Familienkasse, überprüft werden.
Kindergeld
Seit dem 1. Januar 2023 gab es eine wichtige Änderung – der Kindergeldsatz wurde vereinheitlicht und beträgt 250 Euro monatlich für jedes Kind, unabhängig von der Anzahl der Kinder in der Familie. Früher waren die Sätze gestaffelt.
Kinderzuschlag
Der maximale Kinderzuschlag-Betrag ändert sich ebenfalls. Zu Beginn des Jahres 2024 konnte er bis zu 250 Euro monatlich pro Kind betragen (dieser Betrag wird regelmäßig angepasst, z.B. stieg er ab dem 1. Januar 2024). Die genaue Höhe des Kinderzuschlags wird individuell basierend auf dem Einkommen und Vermögen der Familie sowie den Lebenshaltungskosten berechnet. Um ihn zu erhalten, müssen Eltern bestimmte Einkommenskriterien erfüllen (Mindesteinkommen brutto für Paare beträgt normalerweise 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro, wobei das Einkommen nicht zu hoch sein darf, um für die Hilfe berechtigt zu sein).
Es ist auch erwähnenswert, dass Kindergeld rückwirkend beantragt werden kann, normalerweise bis zu 6 Monate ab dem Antragsdatum (früher war dieser Zeitraum länger, daher sollten immer die aktuellen Bestimmungen überprüft werden).
Wer kann unter welchen Bedingungen Kindergeld beantragen?
Anspruch auf deutsches Kindergeld haben Personen, die bestimmte Bedingungen bezüglich Wohnsitz und Beschäftigung erfüllen. Grundsätzlich können Kindergeld beantragen:
- Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland (z.B. angemeldet und arbeitend in Deutschland).
- EU-, EWR- oder Schweizer Bürger, die in Deutschland arbeiten oder dort eine Geschäftstätigkeit ausüben, auch wenn ihre Familie in einem anderen Mitgliedstaat lebt.
- Andere Personen unter bestimmten Bedingungen (z.B. entsandte Arbeitnehmer).
Entscheidend ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland oder die Erfassung im deutschen Sozialversicherungssystem aufgrund von Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit.
Kann man Kindergeld für im Ausland lebende Kinder erhalten?
Ja, das ist möglich. Wenn ein Elternteil legal arbeitet und der Steuerpflicht in Deutschland unterliegt, während der andere Elternteil mit den Kindern im EU-Ausland lebt, kann die Familie Kindergeld beantragen. Hier gelten jedoch EU-Bestimmungen zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme.
Wichtig ist, dass wenn die Familie bereits Familienleistungen im anderen Land bezieht, Deutschland möglicherweise einen sogenannten Differenzbetrag zahlt, also die Differenz zwischen der Höhe des deutschen Kindergeldes und dem Betrag der im anderen Land bezogenen Leistungen. Man kann nicht gleichzeitig volle Leistungen derselben Art in zwei Ländern beziehen.
Wie und wo stellt man einen Antrag auf Kindergeld? (Familienkasse)
Die für die Gewährung und Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag in Deutschland zuständige Institution ist die Familienkasse, die Teil der Bundesagentur für Arbeit ist. Der Antrag muss bei der zuständigen Familienkasse-Stelle eingereicht werden, die dem Wohn- oder Arbeitsort in Deutschland zugeordnet ist.
Antragsformulare (Antrag auf Kindergeld) und notwendige Anlagen sind auf den Internetseiten der Familienkasse verfügbar. Sie können auch direkt im Amt erhalten werden.
Welche Dokumente werden für den Kindergeldantrag benötigt?
Die Liste der erforderlichen Dokumente kann je nach individueller Situation des Antragstellers variieren, jedoch kann die Familienkasse standardmäßig folgende Dokumente verlangen:
- Ausgefüllten und unterschriebenen Kindergeldantrag (Antrag auf Kindergeld).
- Internationale Geburtsurkunde des Kindes (auf mehrsprachigem Formular) oder Geburtsurkunde des Kindes zusammen mit ihrer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche.
- Internationale Heiratsurkunde (falls zutreffend) oder Heiratsurkunde zusammen mit beglaubigter Übersetzung.
- Anmeldebescheinigung in Deutschland.
- Arbeitgeberbescheinigung oder Dokumente, die die Geschäftstätigkeit in Deutschland bestätigen.
- Kopien der Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) des Antragstellers und des anderen Elternteils.
- Schulbescheinigung bei volljährigen Kindern, die ihre Ausbildung fortsetzen (z.B. Übersetzung des Schulzeugnisses oder Hochschulbescheinigung).
- Erklärungen zur Familiensituation und eventuellem Bezug von Leistungen in anderen Ländern.
- Steueridentifikationsnummer des Antragstellers und des Kindes.
Tipp: Es lohnt sich immer, die aktuelle Liste der erforderlichen Dokumente auf der Familienkasse-Website zu überprüfen oder sich an das Amt zu wenden, da sich die Anforderungen ändern können.
Stellen Sie Dokumente für Kindergeld zusammen? Benötigen Sie Übersetzungen von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Schulbescheinigungen ins Deutsche?
Beauftragen Sie beglaubigte Übersetzungen auf Sworny.com!Wann ist eine beglaubigte Übersetzung von Dokumenten für Kindergeld notwendig?
Wie oben erwähnt, verlangen deutsche Behörden (einschließlich der Familienkasse), dass Dokumente in fremder Sprache (z.B. ausländische Personenstandsurkunden, Bescheinigungen) zusammen mit ihrer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche vorgelegt werden. Die Übersetzung muss von einem beeidigten Übersetzer ausgeführt werden, der zur Ausführung solcher Übersetzungen berechtigt ist (in Deutschland oder einem Übersetzer aus einem anderen EU-Land, dessen Qualifikationen anerkannt werden).
Dies betrifft hauptsächlich Dokumente wie:
- Geburtsurkunden der Kinder (wenn sie nicht auf mehrsprachigem Formular sind).
- Heiratsurkunden (wenn sie nicht auf mehrsprachigem Formular sind).
- Schulbescheinigungen von Schulen oder Hochschulen.
- Gerichtsurteile (z.B. bezüglich Kinderbetreuung).
- Andere Dokumente, die die Familien- oder Berufssituation bestätigen, wenn sie in fremder Sprache sind.
Wie kann man schnell eine Übersetzung von Kindergeld-Dokumenten online beauftragen?
Die Abwicklung von Kindergeld-Formalitäten kann zeitaufwändig sein, daher lohnt es sich, den Prozess dort zu vereinfachen, wo es möglich ist. Die Beauftragung beglaubigter Übersetzungen online ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Zeit und oft auch Geld zu sparen.
Auf der Plattform Sworny.com können Sie schnell und sicher beglaubigte Übersetzungen aller für den Kindergeldantrag benötigten Dokumente bestellen. Unsere kooperierenden beeidigten Übersetzer sind erfahrene Spezialisten, die eine genaue und zuverlässige Übersetzung gemäß den Anforderungen deutscher Behörden gewährleisten.
- Senden Sie Scans oder Fotos Ihrer Dokumente über unsere Website.
- Erhalten Sie unverbindliche Angebote von mehreren Übersetzern.
- Wählen Sie das beste Angebot und bezahlen Sie den Auftrag.
- Erhalten Sie die fertige beglaubigte Übersetzung (elektronisch mit qualifizierter Signatur oder in Papierform).
Lassen Sie nicht zu, dass sprachliche Formalitäten die Beantragung von Kindergeld verzögern. Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche?
Bestellen Sie bequem auf Sworny.com!